an @ all
…es ist und bleibt das Ausmaß bzw. die Verhältnismäßigkeit des Schußwaffengebrauchs durch die
wohl „ungeschulten“ beiden Schützen, . „…12 Kugeln im Körper aus 16 abgebenen Schüssen sind in keiner rechtstaatlichen Demokratie, bedauerlicherweise bis auf Deutschland, zudem noch mehrere im Rücken des Getöteten im vorliegenden „Vorfall“, noch irgendwie vertretbar!
Solches müsste auch ein LOStA Namens Günther Ruckdäschel wissen bzw. in „seinen Ermittlungen“ anwenden, dass er dieses unterlassen hat
zeugt von seiner Demokratischen (Ein) Stellung, leider!
Mit
besten Grüßen! Eduard Buchinger